Grundsätzlich gelten Kosten, welche durch eine (schwere) gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. einen Pflegebedarf entstehen als außergewöhnliche Belastung und können somit bei Arbeitnehmerveranlagung oder Steuererklärung als steuermindernd angeführt werden (nähere Auskünfte dazu erteilt Ihnen Ihr Wohnsitzfinanzamt oder Steuerberater). Dies gilt auch für Dienstleistungen, welche für die Pflege in Anspruch genommenwerden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, für die Inanspruchnahme von medizinischer Fachpflege (Katheterwechsel, Wundmanagement, Infusionstherapien) sowie allgemeiner Krankenpflege einen Pauschalbetrag von der jeweiligen Sozialversicherung rückerstattet zu bekommen (ähnlich dem Kostenersatz bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes)
Voraussetzung dafür ist die Verordnung durch den behandelnden Arzt.
Ich berate Sie selbstverständlich darüber, wie diese Verordnung aussehen muss und kümmere mich bei Bedarf auch darum, dass diese Verordnung von der zuständigen Sozialversicherung als sogenannte Dauerverordnung übernommen wird (Betrifft insbesondere das Wechseln von Dauerkathetern und ist bei einer regelmäßigen Leistungserbringung von mehr als 4 Wochen notwendig)