Qualitätssicherung

Wenn Sie eine selbstständige Personenbetreuung (sogenannte 24h-Betreuung) beauftragt haben oder dies beabsichtigen, so sollten Sie beachten, welche Aufgaben diese zu erfüllen hat. Es ist nämlich nicht nicht alles erlaubt.

Das Gewerbe der SPB ist ein sogenanntes freies Gewerbe. Das bedeutet, jeder Bürger der EU oder der Schweiz, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und keine Eintragung im Strafregister hat sowie in den letzten 5 Jahren in Österreich kein Insolvenzverfahren absolviert hat darf das Gewerbe anmelden, ohne eine besondere Ausbildung vorweisen zu müssen.

Somit ist der zulässige Tätigkeitsbereich auch stark eingeschränkt und zielt in erster Linie auf die Durchführung von Haushaltstätigkeiten, Assistenz bei persönlichen Verrichtungen sowie Begleiter- und Gesellschafterfunktion ab. (Genauere Informationen finden Sie unter den weiterführenden Links)

Es dürfen jedoch auch einzelne pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten ausgeübt werden, wenn eine entsprechende praktische Unterweisung durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson oder einen Arzt erfolgt und diese die Beaufsichtigung der jeweiligen Tätigkeit (d.h. regelmäßige Visiten zur Kontrolle) durchführen. Der Nachweis darüber muss schriftlich erfolgen und vor Ort aufliegen.

Ich habe damit seit 2014 praktische Erfahrung und dadurch einen sehr guten persönlichen Zugang zu Betreuungskräften.

Sollten Sie eine SPB in Eigenorganisation (also ohne einen Vermittler) beauftragt haben oder Ihre vermittelnde Agentur keine Qualitätssicherung durch einen Arzt oder eine eine DGKP anbieten, so übernehme ich gerne die Unterweisung Ihrer Betreuungskraft sowie die Beaufsichtigung der Pflege.

Falls sie noch niemandem einen Auftrag für die Betreuung oder deren Vermittlung erteilt haben, so kläre ich Sie gerne über alles auf, was es bei der Einholung eines Angebotes bei einer vermittelnden Agentur oder – bei einer Betreuung ohne Vermittler – welche Vertragsgrundlagen zu beachten sind, Rechte und Pflichten beider Vertragspartner sowie rechtliche Rahmenbedingungen (Gewerbe, Sozialversicherung, Meldungen, Fördergelder etc.)

Dies erfolgt ohne jedes Interesse an einer weiteren Auftragsübernahme, da ich selbst keine SPB vermittle.

Beispiele für Pflegetätigkeiten:

  • Spezielle Pflege bei liegendem Dauerkatheter
  • Inkontinenzversorgung
  • Spezielle Hautpflege
  • Transferhilfe
  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Vorbereiten der Medikamente
  • Anlegen bzw. Wechseln von Schutzverbänden
  • Lagerungen zur Dekubitusprophylaxe (jedenfalls Einschulung erforderlich)

Beispiele für ärztliche Tätigkeiten (welche in Kooperation mit dem behandelnden Arzt auch durch eine DGKP geschult und übertragen werden können)

  • Wundversorgungen
  • Blutzuckerkontrolle
  • Injektion von Insulin oder Blutgerinnungshemmern
  • Verabreichen von Essen oder Getränken („füttern“)
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Ernährung über Magensonde (PEG-Sonde)
  • Einzelne therapeutische Tätigkeiten

Voraussetzungen für die Übernahme der Qualitätssicherung:

  • Ausreichende Sprachkompetenzen der SPB (in deutsch oder englisch) um eine Einschulung auch unmissverständlich auffassen zu können
  • ODER ein jederzeit verfügbarer Dolmetscher, der nachweislich alle Anweisungen verständlich weitergibt
  • Die körperliche Eignung der SPB, um die jeweilige Tätigkeit ausführen zu können
  • Bereitschaft der SPB, die betreffenden pflegerischen oder ärztlichen Tätigkeiten zu übernehmen
  • Zustimmung, der zu pflegenden Person oder einer zustimmungsbefugten Person dazu, dass eine SPB ohne Pflegeausbildung nach erfolgter Einschulung und Unterweisung in die jeweilige Tätigkeit diese übernimmt.
  • Reibungslose und zeitnahe Kommunikation mit der Qualitätssicherung über Veränderungen des Pflege- bzw. Gesundheitszustandes des zu Pflegenden, Komplikationen, Auffälligkeiten und Therapieänderungen